Kostenübernahme
Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie der Sozialämter. Sie steht jeder Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin zu!
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kostenübernahme von Hebammenleistungen ist nach § 134a SGB V im "Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe" geregelt. Hier eine kurze unverbindliche Zusammenfassung:
- bis zu 12 Beratungstermine (auch telefonisch) während der Schwangerschaft
- Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden im benötigten Umfang
- Geburtsvorbereitungskurs (einige Kassen übernehmen hier auch die Kosten für den Partner)
Auch in der Zeit nach der Geburt werden die Hebammenleistungen von den gesetzlichen Kassen übernommen:
- tägliche Hausbesuche oder telefonische Beratung in den ersten 10 Tagen
- bis zu 16 weitere Hausbesuche oder telefonische Beratungen in den folgenden 12 Wochen
- 8 Hausbesuche oder telefonische Beratungen zum Thema Stillen.
- Rückbildungskurs (10 mal á 60 Min.)
Private Krankenkassen
Die privaten Krankenkassen haben ein unterschiedliches Leistungsangebot. Bitte fragen Sie als Privatpatientin bei Ihrer Kasse nach und lassen Sie sich die Kostenübernahme zu Ihrer Sicherheit schriftlich bestätigen.
(Stand: 25.12.2011)